Der Betreiber schließt bei einer Vermittlung durch Wattmate zwei Verträge. Zum einen wird ein Vermittlungsvertrag mit Wattmate geschlossen, der bei der erfolgreichen Vermittlung eines Vermarktungsvertrags für Wattmate eine Vermittlungsprovision definiert. Zum anderen schließt der Betreiber mit dem Stromabnehmer – Stromhändler oder Industrieunternehmen – einen Vermarktungsvertrag.
Nein, Wattmate vermarktet selber keine Stromerzeugung, sondern vermittelt Verträge mit Stromabnehmern.
Wattmate verrechnet die Vermittlungsprovision nachlaufend quartalsweise auf Basis der tatsächlichen Stromerzeugung.
Ein Anspruch von Wattmate auf eine Vermittlungsprovision entsteht erst wenn der Betreiber einen Vermarktungsvertrag auf Basis eines Angebots eines Vermarkters, das Wattmate vorgelegt hat, unterschreibt.