Wattmate empfiehlt die frühzeitige Organisation der Vermarktung für Wind- und Solarparks
Alle Jahre wieder, kommt … die Suche nach einer Vermarktungslösung für den Wind- oder Solarpark. Leider wird sie jedoch von vielen Betreibern oft erst gestartet, wenn das Jahr schon weit fortgeschritten ist und das Ende des aktuellen Vertrags vor der Tür steht. Warum es jedoch ratsam ist, frühzeitig die Vermarktung zu organisieren, beschreiben wir in diesem Beitrag.
Zum überwiegenden Teil ist das Startdatum von Vermarktungsverträgen der 1. Januar und daher beginnen viele Anlagenbetreiber im Herbst damit, Vermarkter für das Folgejahr anzufragen. Oft wird dabei aber vergessen, dass es Fristen gibt, die einzuhalten sind. Wird zum Beispiel die Vermarktungsform geändert, muss das dem Netzbetreiber spätestens am 30. November gemeldet werden. Diese Frist gilt dementsprechend für Wind- und Solarparks, die sich zum Beispiel für einen Festpreis über dem EEG-Tarif entschieden haben und damit aus der Vermarktungsform „Direktvermarktung mit Marktprämie“ in die „Sonstige Direktvermarkung“ wechseln müssen. Diesen Wechsel nimmt üblicherweise der Vermarkter vor. Unter anderem deshalb ist für viele Vermarkter der 30. November auch der letzte Tag, an dem sie noch Vermarktungsverträge abschließen.
Da auch die Kapazitäten bei den Vermarktern verständlicherweise begrenzt sind, werden ab Mitte November unter anderem selbst kleinere Vertragsanpassungen oder die übliche Vertragspartnerprüfung zu einer zeitlichen Herausforderung. So ist es auch nicht verwunderlich, dass gewünschte Vertragsanpassungen von den Vermarkten häufiger abgelehnt werden, je näher das November-Ende rückt. Aber nicht nur weil die juristischen Kapazitäten dafür knapp sind, sondern auch, weil die Auftragsbücher zu diesem Zeitpunkt oft bereits voll sind und es damit wenig Anreiz gibt, sich bei dem ein oder anderen Vertragspassus flexibel zu zeigen. Bereits gefüllte Auftragsbücher sind wahrscheinlich auch der Grund, warum unserer Erfahrung nach die Wahrscheinlichkeit für außergewöhnlich attraktive Angebote im Herbst eher abnimmt.
Für die Vermarktung mit Festpreisabsicherung gilt noch dazu die Weisheit: Vorbereitung ist die halbe Miete. Wattmate hat den Prozess der Preisabsicherung über die Jahre optimiert, um das bestmögliche Ergebnis für die Betreiber herauszuholen. So fragen wir nicht direkt Festpreise an, sondern Abschläge auf den Future Baseload Preis, der ein an der Börse gehandeltes Produkt ist und als Referenz für den Festpreis dient. Das ermöglicht es uns zum einen, die Angebote fair zu vergleichen, und zum anderen, den Zeitpunkt der Preisfixierung zu optimieren. Wir sehen einen final verhandelten Vermarktungsvertrag für einen Festpreis als eine wertvolle Option, die dann gezogen werden sollte, wenn es kommerziell attraktiv ist, das heißt wenn der Future Baseload Preis ein vorteilhaftes Niveau hat. Die untenstehende Grafik zum Verlauf des Future Baseload Preises für das Frontjahr im Jahr 2024 verdeutlicht, dass diese Strompreisspitzen, zu denen ein höherer Festpreis herausgeholt werden kann, immer wieder auftreten. Im Portal von Wattmate können Betreiber den aktuellen Stand des Festpreises abrufen und zusätzlich informieren wir auch zu aktuellen Entwicklungen und geben Handlungsempfehlungen auf Basis technischer Analyse.

Quelle: Intercontinental Exchange
Angesichts der Tatsache, dass die Angebotseinholung und Vertragsabstimmung mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann, empfehlen wir daher die Suche nach einer Vermarktungslösung Ende des ersten Quartals bzw. im Laufe des zweiten Quartals für einen Vertragsstart zum 1. Januar des Folgejahres. Auf jeden Fall sollte spätestens vor der allgemeinen Urlaubszeit im Sommer gestartet werden. Das ermöglicht es uns, die optimale Vermarktung des Wind- bzw. Solarparks sicherzustellen.