Wattmate über Herkunftsnachweise: Zusätzliche Vergütung, aber auch Fallstricke
Ein Herkunftsnachweis (HKN) ist ein elektronisches Dokument, das bescheinigt, wie und wo Strom aus erneuerbaren Energien produziert wurde. Dieser Herkunftsnachweis kann verkauft werden und hilft somit Wind- und Solarparkbetreiber eine höhere Vergütung für die eingespeiste Strommenge zu erhalten. Im Folgenden erklären wir, was bei der Vermarktung von Herkunftsnachweisen zu beachten ist.
Zuallererst sollte eingegrenzt werden, welche Wind- und Solarparks eigentlich vom Verkauf von Herkunftsnachweise profitieren können. § 80 des Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) definiert nämlich das sogenannte Doppelvermarktungsverbot. Dieses verbietet, dass Anlagenbetreiber, die eine EEG Vergütung erhalten, gleichzeitig eine Vergütung aus dem Verkauf von Herkunftsnachweise generieren können. Dieses Thema ist somit nur relevant für Anlagen die
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grundsätzlich keine EEG Vergütung erhalten (z.B. nicht förderfähige Solarparks),
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ausgeförderte (Post-EEG) Wind- und Solarparks oder
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Anlagen, die ohne Inanspruchnahme der EEG Vergütung vermarkten (z.B. Festpreisvertrag mit temporärer Ummeldung in die Sonstige Direktvermarktung).
Auch wenn Herkunftsnachweise unabhängig von dem erzeugten Strom gehandelt und daher auch getrennt davon vermarktet werden können, stellt sich das in der Praxis nicht so einfach dar. Bei Power Purchase Agreements (PPAs) bzw. Festpreisverträgen gehen Stromabnehmer grundsätzlich davon aus, dass der Wert der Herkunftsnachweise bereits im Festpreis enthalten ist. Dahinter steht die Überlegung, dass gerade die ‚grüne‘ Eigenschaft der Stromlieferung die wesentliche Motivation dafür ist, den aufwendigeren Weg über einen direkten Liefervertrag mit einem Wind- oder Solarpark zu wählen. Aber auch bei Direktvermarktungsverträgen ist es üblich, dass diese nicht nur den Strom, sondern auch die Herkunftsnachweise – sofern der Park diese erhalten kann – abdecken. Grundsätzlich wäre es ebenso möglich, die Herkunftsnachweise separat an Zertifikatshändler zu verkaufen. Aus unserer Erfahrung kompensiert der eventuell gering bessere Preis jedoch nicht den Aufwand eines separaten Vertrags- und Geschäftsverhältnisses und die zusätzlichen Lieferverpflichtungen.
Darüber hinaus regeln die Direktvermarktungsverträge und PPAs auch die operative Abwicklung, da für die Ausstellung und Übertragung der Herkunftsnachweise an den Vermarkter die Mitwirkung des Betreibers notwendig ist. Konkret bedeutet das, dass der Betreiber sich selbst sowie seine Anlagen im Herkunftsnachweisregister (HKNR) registrieren muss. Mit diesem elektronischen Register verwaltet das Umweltbundesamt (UBA) den gesamten Lebensweg der Herkunftsnachweise – von der Ausstellung bis zur Entwertung. Schließlich definieren die Verträge auch, in welchen Intervallen während des Lieferzeitraums die ausgestellten Herkunftsnachweise auf das Konto des Vermarkters im Register übertragen werden müssen. Genau in dieser operativen Abwicklung verbergen sich für Betreiber zwei Fallstricke, die aus unserer Erfahrung immer wieder zu Problemen mit den Vermarktern führen. Zum einen können Herkunftsnachweise nur für Strommengen ab der erfolgreichen Registrierung der Anlage im Herkunftsnachweisregister ausgestellt werden. Deshalb ist es besonders wichtig, dass der Betreiber die Registrierung vor Lieferbeginn vornimmt, um seine Lieferverpflichtung aus dem Vertrag heraus zu erfüllen. Ausnahmen sind hier nicht vorgesehen. Zum anderen schwankt der Wert von Herkunftsnachweisen während der Lieferperiode. Für Betreiber ist es daher wichtig, die im Vertrag mit dem Vermarkter festgelegten Fristen für die Übertragung einzuhalten. Andernfalls kann dem Vermarkter ein Schaden entstehen, da er Herkunftsnachweise gegebenenfalls zu einem höheren Preis nachkaufen muss. Ein praktischer Tipp: Betreiber können den Vermarkter als Dienstleister im Herkunftsnachweisregister eintragen lassen. Dadurch ist der Vermarkter in der Lage, die Herkunftsnachweise selbstständig zu übertragen.
Das untenstehende Diagramm zeigt die historische Entwicklung des gehandelten Preises für Herkunftsnachweise für das Frontjahr in den letzten Jahren. Der Preis wird von Angebot und Nachfrage bestimmt und unterscheidet sich typischerweise für die unterschiedlichen Erzeugungsjahre. Kommt es daher in einem Jahr wetterbedingt zu einer besonders hohen Erzeugung erneuerbarer Energien, führt das zu einem großen Angebot an Herkunftsnachweisen und entsprechend sinkenden Preisen. Andererseits kann eine steigende Nachfrage – wie etwa in den Jahren 2022/2023, als Unternehmen und Kommunen infolge des Ukraine-Kriegs ihre Abhängigkeit von fossilen Energien reduzieren wollten – die Preise für Herkunftsnachweise nach oben treiben. Der Preis, den Betreiber von Solar- und Windparks bekommen, ist jedoch meist niedriger als der gehandelte Preis. Unter anderem gibt es einen Abschlag für das Volumenrisiko, denn es ist zum Abschluss des Vertrags mit dem Abnehmer noch nicht klar, wie viel der Solar- bzw. Windpark produzieren wird. Da, wie zuvor beschrieben, die Herkunftsnachweise in der Praxis üblicherweise auch an den Stromabnehmer mitverkauft werden, ist es ratsam, für einen Preisvergleich der Anbieter den Festpreis inklusive Vergütung für die Herkunftsnachweise bzw. die Summe aus Direktvermarktungsentgelt und Vergütung für die Herkunftsnachweise zu verwenden. Nach einer aktuellen Studie des Umweltbundesamts [1] gehen Stromlieferanten und andere Marktakteure mehrheitlich davon aus, dass in den kommenden fünf Jahren der Preis für Herkunftsnachweise steigt bzw. stark steigt.

Um Betreibern diese zusätzliche Einkommensquelle zu erschließen, holen wir für Parks – vorausgesetzt natürlich sie können welche erhalten – nur Vermarktungsangebote ein, die Herkunftsnachweise beinhalten und rechnen den Wert in unserem Angebotsvergleich auf unserer Plattform mit ein. Darüber hinaus erinnern wir unsere Kunden auch vor Lieferbeginn an die Registrierung im Herkunftsnachweisregister, helfen wenn nötig bei Registrierung & Übertragung und unterstützen, wenn es in der Abwicklung oder Kommunikation mit dem Vermarkter einmal haken sollte. Schließlich stellen wir unter Preise auch aktuelle Preisinformationen bereit – zur Förderung von Transparenz und als Benchmark für den Markt.
[1] Umweltbundesamt; Marktanalyse Ökostrom III – Bestandsanalyse des deutschen Ökostrommarktes und Herkunftsnachweissystems: Identifikation und Bewertung statistischer Trends; https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/11850/publikationen/10_2025_cc.pdf; März 2025.